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NEWS 2009
| Familienzulagengesetz per 1. Januar 2009 in Kraft Nach dem neuen Familienzulagengesetz steht Arbeitnehmenden sowie Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen in allen Kantonen eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken für jedes Kind bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren zu. Es werden keine Teilzulagen mehr ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigten erhalten die volle Zulage, auch wenn sie nur teilerwerbstätig sind. 2009 liegt das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen bei 6'840 Franken pro Jahr oder 570 Franken im Monat. _________________________________________________________________________ Straflose Selbstanzeige bei den Steuern Neu kann bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins - für die letzten 10 Jahre - entrichtet werden müssen. Erben können bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. _________________________________________________________________________ Verwandtenunterstützung bei Sozialhilfeempfänger Gültig ab 01.01.2009 für - Einzelpersonen ab einem Einkommen von CHF 120'000.00 - Verheiratete ab einem Einkommen von CHF 180'000.00 kann das Sozialamt einen Unterstützungsabzug bei den Angehörigen verlangen. _________________________________________________________________________ Sozialversicherungsneuerungen Kinderzulagen CHF 200.00 pro Monat Ausbildungszulagen CHF 250.00 pro Monat Berufliche Vorsorge zählt ab einem Jahreslohn von CHF 20'520.00 Geringfügige Löhne, Ausnahme der Hausdienstangestellten CHF 2'200.00 Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV bleiben unverändert. FAK-Beitragssatz ab 01. Januar 2009 betragen 1.4%. _________________________________________________________________________ Gerne nehmen wir den Jahreswechsel zum Anlass, für Ihre Treue zu uns sowie für das entgegengebrachte Vertrauen ganz herzlich zu danken. Wir pflegen auch weiterhin verlässliche und faire Parnterschaften zu unseren Kundinnen und Kunden. Bei uns stehen Sie und Ihre Bedürfnisse auch in Zukunft im Zentrum. Wir freuen uns, Sie im neuen Jahr begrüssen zu dürfen, und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein erfolgreiches und gesundes 2009. _________________________________________________________________________ |
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Herr Kurt
Telefon 061 / 599 01 01